>>> AGB



§1 Allgemeines

1. Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind wesent-licher Bestandteil aller Geschäftsbeziehungen der Techeon Mecha-tronics And Wireless e.K. (nachfolgend "Techeon eK") mit ihren Kunden.
2. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden diesen Bedingungen widersprechen, gelten ausschließlich diese Bedingungen, auch wenn die Techeon eK den entgegen-stehenden Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, die Techeon eK hat ausdrücklich in schriftlicher Form deren Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbe-dingungen der Techeon eK gelten auch dann, wenn die Techeon eK in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos ausführt.
3. Der Kunde kennt diese Bedingungen durch die Auftragserteilung, spätestens jedoch durch die Annahme der gelieferten Ware oder Dienstleistung an und verzichtet auf die Gültigkeit eigener Allge-meiner Geschäftsbedingungen, soweit sich die darin enthaltenen Regelungen widersprechen.
4. Änderungen, Nebenabredungen und Ergänzungen eines Vertrages, Beschaffenheitsvereinbarungen und die Übernahme von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch die Techeon eK
5. Alle Erklärungen und Mitteilungen im Rahmen des Vertrags-verhältnisses und der Geschäftsbeziehungen müssen schriftlich erfolgen. Das gilt auch für eine etwaige Aufhebung dieser Klausel.


§2 Vertragsausschluß

Ein Vertrag mit der Techeon eK gilt erst dann als geschlossen, wenn der Kunde das Angebot der Techeon eK vorbehaltslos annimmt, ihm eine Auftragsbestätigung zugeht oder Techeon eK mit Ausführung der Auftragsleistung beginnt. Erhält der Kunde eine Auftrags-bestätigung, so ist deren Inhalt und Umfang maßgeblich, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.


§ 3 Preise

1. Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung festgelegt, gelten Preise "Ab Werk" ausschließlich Verpackung.
2. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise in der angegebenen Währung. Das gilt auch für Nachbestellungen, sofern nicht anders vereinbart.
3. Je nach Höhe des Auftragswertes behält sich die Techeon eK Abschlags- oder Vorschußzahlungen vor.
4. Sofern kein Festpreis vereinbart wurde und sich der veranschlagte Leistungsaufwand um mehr als 15% überschreitet, wird die Techeon eK dies dem Kunden unverzüglich mitteilen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, gemäß § 649 BGB den Vertrag zu kündigen. Die Techeon eK ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt die erbrachten Leistungen abzurechnen. Gleiches gilt, wenn die Techeon eK aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurücktritt oder der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird.
5. Preisänderungen im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam. Hier findet § 315 BGB eine entsprechende Anwendung.
6. Liegen zwischen dem Vertragsabschluß und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 3 Monate, so sind Preisänderungen zulässig. Ebenfalls ist es zulässig die Preise zu ändern, wenn sich zwischen Vertragsabschluß und Lieferung Löhne, Materialpreise oder Einstandspreise ändern. Der Kunde ist in diesen Fällen nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten im Zeitraum zwischen Bestellung und Lieferung erheblich übersteigt.


§ 4 Lieferung

1. Sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung festgelegt, gelten Preise "Ab Werk" ausschließlich Verpackung.
2. Angaben über Lieferfristen- und Termine sind nicht bindend, soweit nicht anders ausdrücklich zugesagt. Das Datum der von der Techeon eK erstellten Auftragsbestätigung legt den Beginn der Lieferfrist fest. Nachträgliche Änderungswünsche oder verspätet eingebrachte Mitwirkungen des Kunden verlängern die Lieferzeiten ent-sprechend. Der Beginn der Lieferfrist setzt den Abschluß aller notwendigen technischen Fragen voraus.
3. Teillieferungen sind zulässig. Bei Teillieferungen gilt jede erbrachte Leistung als eigenständig.
4. Aufgrund höherer Gewalt oder von Techeon eK unvorhersehbaren Umständen, behördlichen Anordnungen, Arbeitskampf, Materialbe-schaffungsschwierigkeiten, Energiemangel, erheblichen Transport-störungen, Fahrverbote, auch bei Zulieferern und Unterlieferanten der Techeon eK verursachte Lieferverzögerungen berechtigen die Techeon eK in einem angemessenen Zeitraum Lieferungen zu verzögern. Die Techeon eK wird den Kunden in diesem Falle unverzüglich informieren. Bei einem Leistungsaufschub von mehr als drei aufeinanderfolgenden Monaten ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt. Der Rücktritt betrifft im Falle nur die entsprechende Teillieferung. Der Bestand des Liefervertrages bleibt hiervon vorbe-haltlich abweichender vertraglicher Regelungen unverändert. Das Vertragsrücktrittsrecht bleibt hier auch beidseitig unberührt.
5. Konstruktions- Form- Maß- und Materialänderungen, geringfügige Abweichungen technischer Spezifikationen und Abweichungen im Lieferumfang von Seiten der Techeon eK bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen im Interesse der Techeon eK für den Kunden zumutbar sind. Werden bei einer Bestellung für die Ware Nummern oder Zeichen verwendet, lassen sich hieraus keine Rechte des Vertragsgegenstandes oder des Lieferumfangs herleiten.


§ 5 Mitwirkungspflichten

1. Der Kunde ist zur Annahme des Vertragsgegenstandes verpflichtet. Bei einer verzögerten Annahme oder einer anderen schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflicht berechtigt die Techeon eK Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden, sowie daraus entstandenen Mehraufwand zu fordern. Die Forderung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.
2. Bei abnahmebedürftiger Leistungen der Techeon eK ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Bei geringfügigen Mängeln oder Abweichungen, welche die zweckmäßige Verwendung nicht beein-trächtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der Kunde behält sein Recht vor, gesetzlich geltende Mängelansprüche geltend zu machen.
3. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde wie unter Absatz 2 dieser Klausel die Abnahme verweigert.


§ 6 Gefahrenübergang

Mit Übergabe der Ware geht die Gefahr der zufälligen Ver-schlechterung oder des Verlustes auf den Kunden über. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware "das Werk" oder den Unterlieferanten verlassen hat. Bei schuldhafter Verletzung der Mitwirkungspflicht (z. B. An- oder Abnahme) geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, wo er in Verzug geraten ist.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferten Waren bleiben uneingeschränktes Eigentum der Techeon eK, bis zur vollständigen Tilgung aller Verbindlichkeiten gegenüber der Techeon eK, insbesondere bis der Kunde sein Saldo im Kontokorrentverhältnis ausgeglichen hat. Bei Ausgleich per Scheck oder Lastschrift muss der jeweilige Betrag vor Ablauf der Zahlungs-frist auf dem Konto der Techeon eK gutgeschrieben sein.
2. Eine Pfändung oder Sicherungsübereignung ist vor der endgültigen Zahlung unzulässig.
3. Der Kunde hat die Techeon eK unverzüglich schriftlich zu unterrichten, wenn von der Techeon eK unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware von Vollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Eingriffen betroffen ist. Zur schriftlichen Anzeige sind die notwendigen Unterlagen bei-zufügen. Kostenträger für mögliche Interventionen der Techeon eK ist der Kunde.
4. Der Kunde hat das Recht, die im Eigentum der Techeon eK stehenden Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu nutzen oder weiter zu verkaufen. Beim Weiterverkauf von eigentumsvorbehaltlich überlassener Ware tritt der Kunde sofort seine Forderungen aus dem Verkauf gegen den Erwerber an die Techeon eK ab. Der Erwerber nimmt die Abtretung unverzüglich an. Der Kunde ist bemächtigt, auch nach der Abtretung Forderungen selbst einzubeziehen.
5. Bei teilweisen oder vollständigen Zahlungsverzug des Kunden oder bei zweifelhafter Zahlungsfähigkeit ist der Kunde nicht mehr berechtigt, die Ware zu veräußern. Die Techeon eK kann in diesem Falle vorbehaltlich ihr Recht auf Schadensersatz nach § 323 BGB geltend machen und / oder die Einbeziehungsbefugnis des Kunden gegenüber des Warenempfängers widerrufen. Die Techeon eK ist dann über den Warenempfänger auskunfts- und benachrichti-gungsberechtigt und kann Forderungen gegenüber dem Warenempfänger einbeziehen.
6. Bei gelieferten Waren, die be- oder verarbeitet werden, präsentiert sich die Techeon eK als Hersteller im Sinne der gesetzlichen Vorschriften. Nach erfolgter Verarbeitung oder in Verbindung mit anderen Waren besteht für die Techeon eK grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache. Bei Verarbeitung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache und bei Verbindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sache. Wird der Kunde Alleineigentümer, so räumt er bereits jetzt der Techeon eK das Miteigentum im genannten Wert ein und verwahrt die Ware unentgeltlich für die Techeon eK. Werden die durch Verarbeitung oder in Verbindung stehenden Waren weiterveräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
7. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die gemäß die-ser Bestimmungen der Techeon eK zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, kann die Techeon eK auf Wunsch des Kunden einen ange-messenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
8. Werden Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt der Kunde schon jetzt seinen Zahlungsanspruch aus dem jeweiligen Saldo an die Techeon eK ab, in der Höhe, in der darin Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware enthalten sind. Die Techeon eK nimmt diese Abtretung entsprechend an. Wird die Vorbehalts-ware zusammen mit anderen Produkten zu einem Gesamtpreis veräußert, so gilt die vorbezeichnete Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
9. Die Einstellung einzelner oder sämtlicher Forderungen der Techeon eK in eine laufende Rechnung sowie eine Saldenziehung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf.


§ 8 Versicherung auf Eigentumsvorbehalt

Für die Dauer des Eigentumvorbehaltes ist die im Eigentum der Techeon eK stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern. Diese Rechte werden an die Techeon eK abgetreten, welche diese Abtretung annimmt.


§ 9 Zahlung

1. Sofern aus der Auftragsbestätigung nicht anders nieder-geschrieben, sind Zahlungen nach Rechnungserhalt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu leisten. Bei Zahlung per Scheck oder Banklastschrift gilt die Wirkung der Zahlung ab dem Zeitpunkt der Gutschrift. Gebühren und ähnliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden, z. B. Kosten die durch Lastschrift-verfahren entstehen. Zahlungen durch Wechsel werden nicht akzeptiert.
2. Erst- und Auslandskunden werden nach Ermessen der Techeon eK per Nachnahme oder Vorauskasse beliefert.
3. Zahlungen tilgen grundsätzlich die älteste Schuld, außer es wurde gegenseitig eine andere Vereinbarung getroffen.
4. Der Kunde kommt 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder Zahlungsaufforderung in Verzug. Unberührt bleibt hiervon das Recht der Techeon eK, den Kunden nach Eintritt der Fälligkeit durch Mahnung in Verzug zu setzen. Bei Zahlungsverzug erwirkt die Techeon eK das Recht, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen, mindestens jedoch 10% p. a.
5. Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit begründen lassen, besonders bei Rücklastschrift, Zahlungsverzug, Scheck-protesten, schleppender Zahlungsweise oder Zwangsvollstreckungs-maßnahmen, so die Techeon eK vorbehaltlich berechtigt, sämtlich offene Forderungen und zustehenden Rechte als fällig zu stellen, auch wenn Schecks angenommen oder Stundungen gewährt worden sind. Zudem ist die Techeon eK berechtigt, ihr obliegende Leistungen zu verweigern, dem Kunden eine zweiwöchige Frist zu setzen, in welcher dieser Zug um Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann die Techeon ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch, wenn eine vor dem Abschluss des Vertrages eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden eingetreten ist und der Techeon eK erst nach Abschluss des Vertrages bekannt wird.


§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbe-haltungsrecht ausüben. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht zudem beschränkt auf Forderungen des Kunden aus demselben Vertragsverhältnis.


§ 11 Abrechnungsbestätigung

Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und Einwendungen innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bestätigung oder Rechnung in schriftlicher Form gegenüber der Techeon eK zu erheben. Andernfalls gelten diese als genehmigt.


§ 12 Transport

1. Falls der Kunde keine anderslautende Weisung vereinbart hat, bestimmt die Techeon eK unter Beachtung der im kaufmännischen Verkehr erforderlichen Sorgfalt das Transportmittel, den Transportweg und die Transportversicherung, ohne die Verant-wortung für die Schnelligkeit oder die kostengünstigste Art des Transportes gewählt zu haben. Wird eine Transportversicherung vom Kunden gewünscht, werden diese Kosten entsprechend an den Kunden weitergeleitet.
2. Bei Beschädigung oder Verlust der Ware beim Transport hat der Kunde dies beim Transporteur unverzüglich schriftlich zu reklamieren.
3. Eine Rücknahmeverpflichtung der Techeon eK auf Transport-behälter oder Verpackungsmaterial besteht nicht. Der sichert eine ordnungsgemäße Entsorgung des Verpackungsmaterials auf eigene Kosten zu.


§ 13 Datenverarbeitung

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu. Die gilt als Benachrichtigung im Sinne des §33 Abs. 1 des Bundesdaten-schutzgesetzes.

§ 14 Abtretung

Die Übertragung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit der Techeon eK bedarf vorbehaltlich der Fälle des §354a HGB zu Ihrer Wirksamkeit stets der schriftlichen Zustimmung der Techeon eK.


§ 15 Mängelhaftung

1. Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach erhalt der Ware gerügt hat.
2. Für alle nicht offensichtlichen Mängel gilt eine Gewährleistung von zwei Jahren bei neu produzierten Waren. Bei gebrauchten Waren wird jegliche Mängelhaftung ausgeschlossen.
3. Die Absätze 1 und 2 berühren nicht die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des HGB. Mängelansprüche setzen also voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist.
4. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Kunde unmittelbar bei der Techeon eK geltend zu machen.
5. Bei berechtigter Beanstandung ist die Techeon eK zur Nacherfüllung verpflichtet. Sie hat hierbei grundsätzlich das Recht zur Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung. Zur Erfüllung der Nacherfüllung ist der Techeon eK eine angemessene Frist zur Verfügung zu stellen. Das Recht des Kunden, bei einem fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, bleibt hiervon unberührt.
6. Die Techeon eK hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich die Kosten nicht dadurch erhöhen, dass die Ware an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist.
7. Sind Teillieferungen zulässig, so beziehen sich die dem Kunden zustehenden Rechte bei Mängeln in der Lieferung nur auf die jeweilige Teillieferung. Der Vertrag im Übrigen bleibt unberührt.
8. Um eine ordnungsgemäße Nachprüfung auf Mängel durch die Techeon eK sicherzustellen, hat der Kunde auftretende Mängel zu dokumentieren. Der Kunde hat die Techeon eK darüber zu informieren, in wieweit die Ware mit Baugruppen oder Geräten verwendet wurde, die nicht von der Techeon eK hergestellt oder geliefert wurde.
9. Das Vorliegen von Mängeln berechtigt den Kunden nicht, die Erfüllung seiner Vertragspflichten zu verweigern. Mängelrügen berühren die Fälligkeit des Zahlungsanspruchs nicht, außer die Techeon eK berechtigt hierzu schriftlich.
10. Zusicherungen über die Produktbeschaffenheit stellen nur dann eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie im Sinne des §443 BGB dar, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall vereinbart und als solche bezeichnet werden.
11. Der Kunde kann die ihm beim Vorliegen von Mängeln zustehenden Rechte und Ansprüche vorbehaltlich der Fälle des §354a HGB nicht an Dritte abtreten. Veräußert der Kunde die von der Techeon eK gelieferte Ware an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Ansprüche beim Vorliegen von Mängeln auf die Techeon eK zu verweisen. Der Kunde hat bei beanstandeter Ware den Liefergegenstand nach Wahl der Techeon eK dieser zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
12. Stellt sich bei der Überprüfung der Ware heraus, dass die Mängelrüge nicht berechtigt war, kann die Techeon eK die angefallenen Kosten zum üblichen Satz vom Kunden verlangen.
13. Für Folgen aus Veränderungen, Mängelbeseitungsversuchen oder sonstigen Eingriffen vom Kunden oder Dritten an der Ware, sowie für folgen aus fehlerhafter oder nach-lässiger Behandlung wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Gleichzeitig erlöschen die dem Kunden sonst bei Mängeln zustehenden Rechten.
14. Es kann nicht sichergestellt werden, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Eine Mängelhaftung wird insoweit nur übernommen, als die Baugruppen alle von der Techeon eK bezogen wurden und eine Funktion miteinander zugesichert wurde. Ergeben sich Unvereinbarkeiten zwischen den von der Techeon eK gelieferten und fremden Baugruppen, so stellt der Kunde die Techeon eK von jeglicher Mängelhaftung oder Nach-weispflicht frei.
15. Für Schadensersatzansprüche im Rahmen der Mängelhaftung gilt die Haftungsbegrenzung aus §17.


§16 Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer

1. Wenn der Kunde die verkaufte Ware im Rahmen eines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und die Ware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Kunde von der Techeon eK seine Sachmängelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
2. Der Kunde hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadensersatz.


§17 Allgemeine Haftungsbegrenzung

Vorbehaltlich ausdrücklicher vertraglicher oder zwingender gesetzlicher Regelungen haftet die Techeon eK ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ferner bei wesentlicher Vertragspflichtverletzung sowie im Falle der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit, sowie bei vorliegen eines Produktfehlers. Bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht wird die Haftung auf typische Schäden begrenzt, sofern der Techeon eK kein Vorsatz vorliegt. Im Übrigen wird die Haftung ausgeschlossen.


§18 Schlußbestimmungen

1. Erfüllungsort für die Leistungen der beiden Vertragspartner ist München.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch aus Schecks ist der Erfüllungsort. Die Techeon eK ist berechtigt, den Kunden auch an seinen allgemeinen Gerichtsstand oder dem Gerichtsstand seiner Niederlassung zu verklagen.
3. Die Bedingungen sind so auszulegen oder zu ergänzen, dass ihr wirtschaftlicher Zweck bestmöglich erreicht wird.
4. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen oder Bedingungen unwirksam sein oder werden, dann wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich möglichst nahe kommende rechts-wirksame Regelung zu ersetzen.
5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.


Unterhaching, 18.10.2004



©TECHEON | MECHATRONICS AND WIRELESS eK